Infos zum Corona-Virus
***Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung***
***INfektionsschutzgesetz***
Hier die wichtigsten Regeln, die nun für unsere Dienste und Einrichtungen gelten.
ALLE Einrichtungen:
- Zutritt für Betriebsfremde (Handwerker, Besucher*innen, etc) nur mit negativem Testnachweis.
- Zutritt für Betriebsangehörige nur nach 3G-Regel.
Werkstätten, Betreutes Wohnen, Verwaltung:
- Geimpfte und Genesene:
- Klient*innen: Achtung - Aktualisierung: Testnachweis zweimal wöchentlich.
- Mitarbeiter*innen: Testnachweis zweimal wöchentlich.
- Klient*innen: Achtung - Aktualisierung: Testnachweis zweimal wöchentlich.
- Ungeimpfte:
- Klien*innen: Täglicher Testnachweis vor Dienstantritt.
- Mitarbeiter*innen: Täglicher Testnachweis vor Diensantritt.
Tagesförderstätten
- Geimpfte und Genesene:
- Klient*innen: Keine Testpflicht.
- Mitarbeiter*innen: Testnachweis zweimal wöchentlich.
- Klient*innen: Keine Testpflicht.
- Ungeimpfte:
- Klien*innen: Täglicher Testnachweis vor Dienstantritt.
- Mitarbeiter*innen: Täglicher Testnachweis vor Dienstantritt.
Besondere Wohnformen (Wohnstätten):
- Geimpfte und Genesene:
- Klient*innen: KeineTestpflicht.
- Mitarbeiter*innen: Testnachweis zweimal wöchentlich.
- Klient*innen: KeineTestpflicht.
- Ungeimpfte:
- Klien*innen: Keine Testpflicht.
- Mitarbeiter*innen: Täglicher Testnachweis vor Dienstantritt.
- Klien*innen: Keine Testpflicht.
Kindertagesstätte, Frühförderstelle:
- Geimpfte und Genesene:
- Kinder: KeineTestpflicht.
- Mitarbeiter*innen: Testnachweis zweimal wöchentlich.
- Kinder: KeineTestpflicht.
- Ungeimpfte:
- Kinder: Keine Testpflicht.
- Mitarbeiter*innen: Täglicher Testnachweis vor Dienstantritt.
- Kinder: Keine Testpflicht.
HINWEIS: Der Fahrdienst der WfB kann nur nach 3G-Regel in Anspruch genommen werden!
Stand 6.12.2021